Blauzungenkrankheit: Verbringungsregelungen neu ab 18.05.2019, hier: zwei Tierhaltererklärungen Kälber innerstaatlich
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forst Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-1)
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezug auf meine E-Mail vom 08.05.2019 übersende ich Ihnen die beiden Tierhaltererklärungen für das innerstaatliche Verbringen von Kälbern. Diese Tierhaltererklärungen wurden mit allen Bundesländern abgestimmt und sind ab dem 18.05.2019 anzuwenden.
Der Unterschied der beiden Tierhaltererklärungen liegt im Zeitpunkt der Grundimmunisierung des Muttertieres gegen das Blauzungenvirus:
- Impfung vor der Belegung ODER
- Impfung während der Trächtigkeit.
-> Wurde das Muttertier VOR der Belegung geimpft, kann ausgeschlossen werden, dass ein BT-infektiöses (virämisches) Kalb geboren wird, daher ist hier keine zusätzliche PCR-Untersuchung erforderlich. Dem Kalb muss Kolostrum (Biestmilch) verabreicht werden.
->Wurde das Muttertier hingegen erst WÄHREND der Trächtigkeit gegen BTV geimpft, kann nicht ausgeschlossen werden, dass BT-infektiöses Kalb geboren wird und daher ist bei diesen Tieren, trotz Kolostrumgabe, eine PCR-Untersuchung erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag