Blauzungenkrankheit: Verlängerung der "erleichterten Verbringungsregelungen" bis zum 31. März 2019
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-1) teilt soeben u. a. wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bund und Länder haben sich darüber verständigt, die erleichterten, innerstaatlichen Verbringungsregelungen zur Blauzungenkrankheit über den 28.02.2019 bis zum 31.03.2019 zu verlängern. Nach Information des Friedrich-Loeffler-Instituts besteht durch die derzeit noch kleine Gnitzen-Population ein noch reduziertes Übertragungsrisiko. Die freien Bundesländer haben dem Vorgehen zugestimmt.
Mitte / Ende März soll sich hierzu erneut besprochen und ein Auslaufen oder eine weitere Verlängerung beschlossen werden.
Die Regelungen zum Verbringen von empfänglichen Tierarten aus Betrieben in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes, auf der auch die Tierhaltererklärungen hinterlegt sind: lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon-b/blauzungenkrankheit