BMEL: Neue Verbringungsregelungen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit
Das BMEL teilt uns wie folgt mit (2. April 2020 um 14:22 Uhr)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Task Force Tierseuchenbekämpfung, Arbeitsstab der Länder, hat das BMEL über den folgenden Sachverhalt informiert:
Die LAV-Arbeitsgemeinschaft Tierseuchen, Tiergesundheit hat am 31.03.2020 zu Verfahrensfragen beim innerstaatlichen Verbringen von Kälbern den folgenden Beschluss in Bezug auf die Blauzungenkrankheit gefasst.
Das innerstaatliche Verbringen weniger als drei Monate alter Kälber ist unter folgenden Bedingungen möglich
a. Muttertier mit abgeschlossener BTV8-Grundimmunisierung mind. 28 Tage vor der Geburt
· Die Grundimmunisierung hat nach Angaben des Impfstoffherstellers zu erfolgen.
· Die Impfungen sind in die HIT-Datenbank einzutragen
· Wiederholungsimpfungen (Auffrischung) sind jeweils innerhalb eines Jahres erforderlich.
und
b. Das Kalb/die Kälber sind mit der Biestmilch des eigenen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt getränkt worden.
· Die Biestmilchgabe ist durch eine unterschriebene Tierhaltererklärung nachzuweisen.
c. Die Regelung gilt ab dem 31.03.2020
Das im Beschluss dargestellte Verfahren ist damit seit dem 01.04.2020 anwendbar.
Die AG TT weist darauf hin, dass Änderung der Risikolage die Aktualisierung der Verbringungsregeln jederzeit erforderlich machen können.
Die aktuelle Bewertung des FLI vom 25. März 2020 finden Sie im Bereich Interna.