BMEL teilt mit: Ende der 90-tägigen Frist für Sperrzonen in Niedersachsen zum 5. Oktober 2022 geplant
Auf Betreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Kommission die Aufhebung der niedersächsischen ASP-Sperrzonen um neun Tage auf den 5. Oktober 2022 vorverlegen. Die Korrektur soll zeitnah dem entsprechenden Ausschuss der Mitgliedsstaaten zur Bestätigung vorgelegt werden. Es bedeutet das Ende von Sperrmaßnahmen während einer grundsätzlich vorgeschriebenen 90tägigen Frist - ab der durchgeführten ersten Reinigung und Desinfektion des Seuchenbestandes. Die EU-Kommission hatte im bisherigen Durchführungsbeschluss irrtümlich die Frist bis zum 14. Oktober genannt. Auf diesen Fehler hatte das BMEL hingewiesen.
Das BMEL unterstützt in bewährter Weise engagiert die betroffenen Bundeländer bei der Erstellung der Anträge und der Darlegung der ASP-Bekämpfung gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten mit Nachdruck. Dem Antrag auf eine Verkürzung der Frist auf weniger als 90 Tage hat die Kommission allerdings nicht zugestimmt. Die Gründe laut EU-Kommission: Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) sei die epidemiologische Situation in Deutschland unsicherer. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland sowie die angrenzenden Mitgliedstaaten wie Niederlande und Frankreich.
Das BMEL lotet in Abstimmung mit den betroffenen Ländern und der EU-Kommission und in Gesprächen mit der Wirtschaft darüber hinaus alle Möglichkeiten im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit aus, um die Schlachtung und Vermarktung der Schweine in den Sperrzonen zu unterstützen.
Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache, dennoch unterstützt das BMEL die betroffenen Bundesländer jederzeit unverzüglich mit Rat und Tat. Zuletzt hatte das BMEL in Brüssel dafür geworben, dass die Anstrengungen und Schutzmaßnahmen in Niedersachsen entsprechend mit einer Fristverkürzung für die Sperrzonen honoriert werden.