BMELV: Aktuelle Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe
Das BMELV weist auf folgende Maßnahmen hin, die ab dem 4. März 2006 gelten:
- In den Sperrzonen (3 km) und Überwachungszonen (10 km), um positiv getestete Wildvogelfunde herum, sollen Hunde angeleint werden. Katzen dürfen in diesen Gebieten nicht frei herumlaufen. Für die Überwachungszonen kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen, soweit diese den Belangen der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
- In den Sperrzonen ist der Zugang für betriebsfremde Personen, mit Ausnahme von Tierärzten und zuständigen Behördenvertretern, generell verboten.
- Haustierhalter sollen dringend darauf achten, die Grundregeln der Hygiene im Umgang mit ihren Tieren zu beachten und sich v.a. an die Schutzmaßnahmen in den Sperrzonen und Überwachungszonen halten.
- Grundsätzlich besteht kein Anlass zur Panik, aber zu erhöhter Aufmerksamkeit. Außerhalb der Überwachungszonen wird Haltern deshalb empfohlen, die Tiere gut zu beobachten und bei Krankheitssymptomen oder auffälligem Verhalten einen Tierarzt aufzusuchen. Merkblätter für Tierärzte sind auf der Homepage des FLI unter Friedrich-Löffler-Institut abrufbar.