BMELV: Ergebnisse der Sitzung des SCoFCAH vom heutigen Tag
- Die Bestimmung des Serotyps war bisher noch nicht möglich, die Serotypen 4, 6 und 16 können allerdings ausgeschlossen werden. (Verdacht auf Serotyp 2; nicht sicher).
- Proben aus betroffenen MS können auch zur Untersuchung in PT, IT, FR, VK oder ES verschickt werden, sofern eigene Untersuchungskapazitäten nicht ausreichen.
- Da die Klinik bei Rindern sehr ungewöhnlich ist und in Schafbeständen nur eine geringe Erkrankungsrate und geringe Mortalität vorherrschen, ist keine Aufnahme der Gebietskulisse der Entscheidung 2005/393/EG vorgesehen, sondern es wird eine separate Entscheidung verabschiedet.
- Es gibt keine Hinweise auf Einschleppungswege, aber Vermutungen hinsichtlich Einfuhr von geimpften Tieren, Zootieren, …???
Stichpunkte aus der Vorbesprechung mit den anderen betroffenen MS und KOM:
- NL hat das ganze Land für die Ausfuhr von Rindern, Samen, und Embryonen gesperrt und geht damit über die im EU-Recht vorgesehenen Beschränkungen hinaus. - DE hat signalisiert, dass hier nur im EU-Recht vorgesehene Beschränkungen getroffen werden.
- Es gilt nach wie vor die Gebietskulisse der 150 km-Zone, die auf der Grundlage der Fälle um Kerkrade eingerichtet wurde. Da in Frankreich nur 4 Gemeinden innerhalb der 150 km-Zone liegen, wurden diese in Absprache aus der Regelung herausgenommen.
Inhalt der Entscheidung:
MS sperren die 150 km- Zone (Stand 18.8.) für Verbringungen von lebenden Tieren sowie von Samen, Eizellen und Embryonen, die nach dem 1.5.06 gewonnen wurden. Ausnahmeregelungen im Entscheidungsentwurf entsprechen denen in Entsch 2005/393 (Art. 4 und 6).
KOM erwartet
eigeneUntersuchungen der MS (ohne Kofinanzierung der KOM) auf der Grundlage von Art. 4(1) der Richtlinie 2000/75/EG (klinisch, labordiagnostisch) und Berichte hierüber im Rahmen eines für den 29.8. vorgesehenen Treffens in Brüssel.
KOM hat zugesagt, heute im Laufe des Abends einen überarbeiteten Entwurf der Entscheidung an die MS zu übermitteln. Sobald dieser Entwurf eintrifft, werde ich Ihnen diesen zur Information übersenden.