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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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BMELV: Ergebnisse der Sitzung des SCoFCAH vom heutigen Tag

Im Folgenden sind die wesentlichen Ergebnisse der Sitzung des heutigen wegen der Fälle von Blauzungenkrankheit in den Niederlanden, Belgien und Deutschland einberufenen SCoFCAH kurz aufgeführt:

- Die Bestimmung des Serotyps war bisher noch nicht möglich, die Serotypen 4, 6 und 16 können allerdings ausgeschlossen werden. (Verdacht auf Serotyp 2; nicht sicher).
- Proben aus betroffenen MS können auch zur Untersuchung in PT, IT, FR, VK oder ES verschickt werden, sofern eigene Untersuchungskapazitäten nicht ausreichen.
- Da die Klinik bei Rindern sehr ungewöhnlich ist und in Schafbeständen nur eine geringe Erkrankungsrate und geringe Mortalität vorherrschen, ist keine Aufnahme der Gebietskulisse der Entscheidung 2005/393/EG vorgesehen, sondern es wird eine separate Entscheidung verabschiedet.
- Es gibt keine Hinweise auf Einschleppungswege, aber Vermutungen hinsichtlich Einfuhr von geimpften Tieren, Zootieren, …???

Stichpunkte aus der Vorbesprechung mit den anderen betroffenen MS und KOM:

- NL hat das ganze Land für die Ausfuhr von Rindern, Samen, und Embryonen gesperrt und geht damit über die im EU-Recht vorgesehenen Beschränkungen hinaus. - DE hat signalisiert, dass hier nur im EU-Recht vorgesehene Beschränkungen getroffen werden.
- Es gilt nach wie vor die Gebietskulisse der 150 km-Zone, die auf der Grundlage der Fälle um Kerkrade eingerichtet wurde. Da in Frankreich nur 4 Gemeinden innerhalb der 150 km-Zone liegen, wurden diese in Absprache aus der Regelung herausgenommen.

Inhalt der Entscheidung:
MS sperren die 150 km- Zone (Stand 18.8.) für Verbringungen von lebenden Tieren sowie von Samen, Eizellen und Embryonen, die nach dem 1.5.06 gewonnen wurden. Ausnahmeregelungen im Entscheidungsentwurf entsprechen denen in Entsch 2005/393 (Art. 4 und 6).
KOM erwartet eigene Untersuchungen der MS (ohne Kofinanzierung der KOM) auf der Grundlage von Art. 4(1) der Richtlinie 2000/75/EG (klinisch, labordiagnostisch) und Berichte hierüber im Rahmen eines für den 29.8. vorgesehenen Treffens in Brüssel.

KOM hat zugesagt, heute im Laufe des Abends einen überarbeiteten Entwurf der Entscheidung an die MS zu übermitteln. Sobald dieser Entwurf eintrifft, werde ich Ihnen diesen zur Information übersenden.

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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