BSE-Tests bei Schlachttieren aus Polen, Slowakei und Tschechischer Republik
Seit dem heutigen Tag gilt gemäß der Vierten Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
dass auch Rinder, die in Polen, der Slowakei oder der Tschechischen Republik geboren wurden und in Deutschland geschlachtet werden, erst ab einem Alter von 72 Monaten auf BSE getestet werden müssen.
Die Verordnung finden Sie im Bereich Interna.