BTV-3 - Impfempfehlung - StIKo Vet
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0002 (Dokument 242) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die Informationen bezüglich BTV-3 Impfstoffgestattungsverordnung vom 07.Juni 2024, übermitteln wir Ihnen heute die Stellungnahme zur Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3
der StIKO Vet.
Die Datei ist als PDF angehängt und über folgenden link erhältlich: stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/stellungnahme-zur-impfung-empfaenglicher-wiederkaeuer-gegen-btv-3
Darin wird der Einsatz der Impfstoffe bei empfänglichen Wiederkäuern dringend empfohlen.
Die Zusammenfassung der Stellungnahme mit der Impfempfehlung ist nochmal unten in kursiv aufgeführt:
Der aktuelle BTV-3-Ausbruch, der sich seit September 2023 von den Niederlanden her über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Bremens und Rheinland-Pfalz ausgebreitet hat, droht im laufenden Jahr erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und wirtschaftliche Schäden zu verursachen. Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf und sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Sommer abgeschlossen sein. Mit der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) ist die Anwendung von drei Inaktivatimpfstoffen mit einer BTV-3 Komponente zum Schutz empfänglicher Tiere gestattet.
Die StIKo Vet empfiehlt, Schafe und Rinder, die in nicht-BTV-3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Es wird erwartet, dass BTV-3 sich über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird. Eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer ist daher auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind.
Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag