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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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BTV-3: Zulassung - Übergangsfrist - Verfügbarkeit

Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MKUEM Rheinland-Pfalz teilt uns wie folgt (Gz.: 6230-0012#2023/0002-1401 4.0397) mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die Viko vom 14.02.2025 haben zwei BTV-3 Impfstoffe mittlerweile die Zulassung erhalten.

· Syvazul BTV 3: ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/v332.htm

· BLUEVAC-3:ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/v331.htm

Somit sind laut dem BMEL die Voraussetzungen für die BTV-3 Impfgestattungsverordnung nicht mehr gegeben. Boehringer Ingelheim hat in Folge dessen die Lieferung seines Impfstoffes Bultavo3 für Deutschland eingestellt.

Was gilt es jetzt zu beachten?

· Restbestände an vorhandenen Bultavo3 Impfstoff können noch in Rheinland-Pfalz verimpft werden.

· Dabei sollten Tiere, bei welchen die Grundimmunisierung bereits angefangen wurde, priorisiert werden. Es können aber auch Wiederholungsimpfungen bei Tieren, welche bereits im letzten Jahr grundimmunisiert wurden, vorgenommen werden. Des Weiteren kann auch eine Immunisierung mit den vorrätigen Impfstoffen neu gestartet werden. Bitte beachten Sie hierbei jedoch, dass je nach Menge des noch vorrätigen Impfstoffs, ggf. die Grundimmunisierung nicht mit demselben Impfstoff abgeschlossen werden kann.

· Die Fragestellung wie zu verfahren ist, wenn nicht mehr genügend Impfstoff in der Praxis vorrätig ist, um den Abschluss einer bereits vor dem Lieferstop gestarteten Grundimmunisierung mit denselben Impfstoff abzuschließen, wurde zur Klärung an den Bund adressiert.

Laut unseren Informationen sind derzeit nicht alle BTV3-Impfstoffe verfügbar.

· Falls kein in Deutschland zugelassenen BTV3-Impfstoffe verfügbar sein sollte, könnte ggf. ein in Tschechien national zugelassener BTV-3 Impfstoff der Firma Bioveta über die Umwidmungskaskade gem. Art. 113 (5) der Verordnung (EU) 2019/6 umgewidmet werden.medicines.health.europa.eu/veterinary/de/700000136615

· Inwiefern in diesem Fall (nicht-Verfügbarkeit zugelassener Impfstoffe) auch noch andere Optionen zur Verfügung stehen, befindet sich in Klärung.



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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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