BTV: Verbringung aus der deutschen Sperrzone in die französische Sperrzone
Das MLR teilt uns soeben wie folgt mit:
… Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Information des BMEL genehmigt Frankreich die Verbringung aus der deutschen Sperrzone nach Frankreich ohne zusätzliche Bedingungen bezüglich BTV Serotyp 8 nach den Verbringungsregeln des Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007. Demnach erkennt Frankreich die Zonen als gleichwertig an.
Gleichzeitig hat BMEL den französischen Kollegen mitgeteilt, dass die Verbringung von BTV-empfänglichen Tieren aus der französischen Sperrzone in die deutsche Sperrzone bis auf Weiteres nach den einschlägigen Vorschriften des Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 zu erfolgen hat. Die französische Sperrzone besteht zusätzlich wegen Ausbruch der BTV-4. …