BTV3 - Verbringungsregelungen Niederlande
Wie das BMEL soeben mitteilt, haben die Niederlande darüber informiert, dass seit jüngstem BTV-Fälle mit starken klinischen Symptomen bei Wiederkäuern, insbesondere Schafen, aber auch Rindern, die mit einem zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoff geimpft wurden, aufgetreten sind. Es gibt noch keine ausreichenden Hinweise, die Rückschlüsse auf einen Zusammenhang der Impfung mit den Infektionen zulassen, allerdings zeigen Challenge-Studien mit den verwendeten Impfstoffen, dass durch die Impfung eine Virämie nicht gänzlich verhindert, sondern nur verringert wird.
Vor diesem Hintergrund haben nun auch die Niederlande eine strenge Anwendung der Verbringungsregelungen für die Tiere propagiert, die in Deutschland allerdings bereits angewendet wird.
D. h. in Deutschland müssen auch (mit gestattetem BTV3-Impfstoff) geimpfte Tiere vor einer Verbringung aus nicht BTV-freien Gebieten in BTV-freie Mitgliedstaaten bestimmungsgemäß mittels Repellent vor Vektorangriffen geschützt und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen worden sein. (Im übrigen gelten die von den Mitgliedstaaten veröffentlichten Bedingungen)
Um festzustellen, ob es ähnliche Effekte in Deutschland gibt, bittet das BMEL um Mitarbeit: Alle Betroffenen sind aufgerufen, Nebenwirkungen oder besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Impfung umgehend den zuständigen Stellen mitzuteilen.
Im Juli sind bislang allein in NRW 334 neue BTV3-Fälle bekannt geworden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung.