Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen
Die Fleischverarbeitungsbranche soll unverzüglich in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen werden. Ein Branchenmindestlohn würde so auch für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen.
Ein Branchenmindestlohn soll bald auch in der Fleischindustrie gelten.
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