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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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09.01.2006rss_feed
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Veranlassung, die Altersgrenze für Tests auf BSE heraufzusetzen.

Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Gerd Müller, in einer Antwort auf eine Anfrage des agrarpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann, mitgeteilt. Dr. Müller begründete das Festhalten an der Testaltersgrenze von 24 Monaten mit der Einschätzung von Wissenschaftlern, dass eine Änderung der geltenden BSE-Schutzmaßnahmen zurzeit nicht gerechtfertigt sei, weil keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorlägen. Der Staatssekretär hob zugleich die Notwendigkeit hervor, Verbraucherschutzmaßnahmen, die über das gemeinschaftsweite Schutzniveau hinausgehen, regelmäßig auf ihre Angemessenheit und ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die nächste Überprüfung hinsichtlich des BSE-Testalters finde anlässlich einer Beratung statt, zu der das Bundeslandwirtschaftsministerium im Februar 2006 im Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit mit Wissenschaftlern und den Amtschefs der Länder nach Riems einlade. Dr. Müller räumte ein, dass die deutsche Agrarwirtschaft durch das niedrigere Pflichttestalter von 24 Monaten gegenüber den Mitbewerbern aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten wirtschaftlich benachteiligt werde. Bei durchschnittlichen Kosten von 15,30 Euro je Test in Deutschland und voraussichtlich 263 000 Schlachtungen von Rindern im Alter von 24 Monaten bis 30 Monaten seien im Jahr 2005 für die deutsche Land- und Fleischwirtschaft Kosten in Höhe von rund 4 Mio. Euro angefallen.

Dies kritisiert Goldmann: Obwohl die Fakten klar seien und die Landwirte endlich von den zahlreichen Wettbewerbsverzerrungen befreit werden müssten, könne sich die Bundesregierung nicht zu einer fachlich begründeten Agrar- und Verbraucherpolitik durchringen. In Deutschland seien fast 13 Millionen Rinder geschlachtet und auf BSE untersucht worden. Dabei sei lediglich in 380 Fällen BSE festgestellt worden. Bei Tieren, die jünger als 30 Monate waren, sei BSE ausschließlich bei so genannten gefallenen Tieren diagnostiziert worden. Gefallene und verendete Tiere müssten allerdings in jedem Falle auf BSE untersucht werden. Hier gelte die Testaltersgrenze ohnehin nicht, so der FDP-Politiker. Darüber hinaus gelange weiterhin Fleisch von Tieren nach Deutschland, die erst mit 30 Monaten auf BSE getestet würden. Damit sei klar, dass die BSE-Testaltersgrenze von 24 Monaten in Deutschland keine Verbesserung für den Verbraucherschutz bringe. Goldmann kritisierte daher das Festhalten an der deutschen Sonderregelung als Symbolpolitik, die die heimische Landwirtschaft bezahlt. Die FDP-Bundestagsfraktion fordere die Bundesregierung auf, die Testaltersgrenze in Deutschland wie in den meisten anderen europäischen Ländern auf 30 Monate heraufzusetzen. Das sei möglich und notwendig, ohne den Verbraucherschutz zu gefährden. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile für die heimischen Landwirte müssten endlich beseitigt werden, verlangte der gelernte Tierarzt.

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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