Bundesrepublik Deutschland gilt teilweise als frei von der BTV
Im Amtsblatt der EU vom 15. Juli 2022 wurde die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1218 DER KOMMISSION vom 14. Juli 2022 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung des Status seuchenfrei
für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und hinsichtlich der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht. Hier heißt es:
(11) Hinsichtlich Infektionen mit BTV hat Deutschland der Kommission Informationen übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen für die Anerkennung des Status seuchenfrei
in Bezug auf BTV im gesamten Gebiet von Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen erfüllt sind. Die Bewertung der Kommission hat ergeben, dass diese Anträge die in Teil II Kapitel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 festgelegten Kriterien für die Gewährung des Status seuchenfrei
in Bezug auf BTV erfüllen. Daher sollten diese Zonen in Anhang VIII Teil I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 mit dem Status seuchenfrei
in Bezug auf BTV aufgenommen werden.
Die Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.