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09.02.2006rss_feed

Bund-Länder Klausur zu BSE im Friedrich-Loeffler-Institut

Nach einer zweitägigen Beratung mit Wissenschaftlern im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) haben sich die Staatssekretäre der für die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheit zuständigen Ministerien für eine vorsichtige Anpassung der BSE-Schutzmaßnahmen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse ausgesprochen.

Vor dem Hintergrund deutlich rückläufiger Fallzahlen (32 im Jahr 2005 gegenüber 125 im Jahr 2001) gehen die Wissenschaftler davon aus, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen, insbesondere das Verfütterungsverbot für tierisches Eiweiß Wirkung zeigen. Jetzt gelte es, so Gert Lindemann, Staatssekretär im BMELV, die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung und ihres Aufwandes zu prüfen und anzupassen.

Wichtigstes Ergebnis der Klausur: Die BSE-Tests für Tiere im Alter von 24 bis 30 Monaten sollen entfallen. In den vergangenen Jahren wurden nur zwei Tiere knapp unter 30 Monate positiv getestet. Zudem sind die Tiere, die jetzt 30 Monate alt sind lange nach dem Verfütterungsverbot für tierisches Eiweiß geboren. Die Wissenschaftler des FLI und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind übereinstimmend zu dem Schluss gekommen, dass die Erhöhung des Testalters ohne eine messbare Risikoerhöhung für Verbraucher möglich ist. Deshalb bin ich mit meinen Kollegen in den Ländern einig, diese Änderung nun anzugehen; sagte Lindemann im Anschluss an die Beratung.

Bereits jetzt gilt in der gesamten EU ein Mindesttestalter von 30 Monaten, lediglich Deutschland ist in der Vergangenheit auf Grund von wissenschaftlichen Empfehlungen im Jahr 2000 über diesen Standard hinausgegangen.

Weiter empfehlen die Staatssekretäre, sich in der EU für eine Aufhebung des Tötungsgebotes für ganze Herden oder Kohorten im Falle einer einzelnen BSE-Feststellung auszusprechen. Es gelte inzwischen als sicher, dass Milch kein Risiko darstelle und BSE auch nicht an Nachkommen übertragen werden könne. Deshalb sollten Tiere, die einer betroffenen Herde angehören, weiter genutzt werden können, allerdings nach der Schlachtung entsorgt werden und nicht in die Lebensmittelkette gelangen.

Weitere Maßnahmen wie das nationale Verbot, tierische Fette an lebensmittelliefernde Tiere zu verfüttern, sollen auf Anraten der Wissenschaftler zum jetzigen Zeitpunkt nicht geändert werden. Das gilt auch für die Beseitigungspflicht für solche Tierkörper, die im Verlauf der Schlachtung nach einem im Rahmen der Schlachtung festgestelltem BSE-Rind mit denselben Werkzeugen bearbeitet worden sind.

Zum Thema Geflügelpest informierten die Wissenschaftler am zweiten Tag über den aktuellen Stand. Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes geht insbesondere von Zugvögeln, die auf der Ost-Route über den Nahen Osten und die Türkei fliegen, ein Einschleppungsrisiko aus. Da nicht vorhersehbar sei, in welchen Gebieten in Deutschland die Vögel rasten, sei das bundesweite Einsperren der Tiere sinnvoll. Bund und Länder befürworten aufgrund dieser Risikoeinschätzung ein bundesweites Aufstallungsgebot für zwei Monate ab dem ersten März. Die jetzt gemeldeten Fälle in Nigeria müssen noch abschließend bewertet werden. Nach erster Prüfung bestärken sie uns aber in der Auffassung, dass Eintrag über Zugvögel eine reale Gefahr darstellt, sagte der Präsident des FLI, Professor Thomas Mettenleiter.





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