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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!

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BVVF setzt sich für Aussetzung der Temperaturregelung ein

Der BVVF hat sich in einem Schreiben an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nochmals für die Aussetzung der Temperaturregelung, die in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 vorgesehen ist, eingesetzt.
In dem Schreiben heißt es:

Wir sind daher der Auffassung, dass, da die Ziffern 3.1. – 3.4. im Licht der Ziffer 3.5. gesehen werden müssen, bezüglich der formellen Zulassung der Fahrzeuge zum 5. Januar 2007 nach Art. 10 und 11 der Verordnung Nr. 1/2005 die Anforderungen des Anhang I Kapitel VI Nr. 3. der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 unberücksichtigt bleiben sollten und zunächst ausgesetzt werden müssen, bis die Kommission ihrer Verpflichtung nach Ziffer 3.5. nachgekommen ist. Nach der Erfüllung der Verpflichtung der Kommission muss dann noch eine Übergangszeit von mindestens 18 Monaten, wie dies ursprünglich in der Verordnung Nr. 1/2005 vorgesehen war, vorgesehen sein.

Da die Zeit bis zum 5. Januar 2007 drängt und wir eine bundeseinheitliche Verfahrensweise als notwendig ansehen, darf ich Sie bitten, sich baldmöglichst mit den zuständigen der Behörden der Bundesländer in Verbindung zu setzen, damit unsere Mitgliedsunternehmen auch nach dem 5. Januar 2007 noch transportieren können.

Eine Abschrift des Schreibens können Sie Bereich Interna einsehen.

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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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