DBV: Bekämpfung der Blauzungenkrankheit anpassen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit eine grundlegende Überarbeitung aller Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen. Dies sei angesichts der enormen Auswirkungen auf die Wirtschaft durch den eingeschränkten Handel empfänglicher Tiere dringend erforderlich, erklärte das DBV-Präsidium in einer Entschließung am 24. April 2007 in Berlin. Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) habe die Wirksamkeit der in der EU geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Blauzungenkrankheit in Frage gestellt.
Der DBV unterstützt die Bekämpfung im Grundsatz, fordert jedoch Bund, Länder und EU-Kommission auf, die Verbringung von Zucht- und Nutzvieh praktikabel zu regeln und deutlich zu erleichtern. So sei es wissenschaftlich zu vertreten, gesunde Tiere nach serologischer Untersuchung ohne Auflagen zu verbringen. Für infizierte Tiere sollte die freie Verbringung nach mehr als 60 Tagen nach dem Nachweis der Infektion gelten. Dies entspräche der Richtlinie des internationales Tierseuchenamtes. Außerdem forderte das DBV-Präsidium die Bundesländer dazu auf, die Verbringung von empfänglichen Tieren aus der 20-km-Zone in freie Gebiete innerhalb Deutschlands nicht strenger zu handhaben als die Verbringung in freie Gebiete im Ausland. Dies sei fachlich nicht zu rechtfertigen und müsse sofort korrigiert werden.
(Quelle: Pressemitteilung des DBV vom 26. April 2007-Hervorhebungen durch den DVFB e. V.)