Dem ist nichts mehr hinzuzufügen…
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gibt Transport von Rindern nach Marokko frei
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2020 (20 B 1958/20) die aufschiebende Wirkung einer Klage den Transport von Rindern nach Marokko wiederhergestellt.
Die Anmerkungen zum Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2020 (20 B 1958/20) und zum Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. Dezember 2020 (21 L 2339/20) von Patrick Steinke, Syndikus des Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbundes e.V., Bonn, erscheinen in der nächste Ausgabe der VFZ.
Eine Vorabveröffentlichung finden Sie im Bereich Interna.