DEU-NLD_Memorandum_Innergemeinschaftliches Verbringen von Kälbern aus der Sperrzone_Memorandum BMEL; hier: unterzeichnetes Memorandum und Anwendungsbeginn
Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf meine Nachricht vom 14.03.2019, in der ich über die erfolgreiche Abstimmung eines Abkommens mit den Niederlanden zur Verbringung von unter 90 Tage alten Kälbern aus der deutschen Restriktionszone unterrichtet habe.
Auf Grund von Nachfragen und dem BMEL zugeleiteten Unmutsbekundungen über dieses Abkommen und die damit verbundenen tiergesundheitlichen Garantien möchte ich Ihnen kurz die Hintergründe für das Zustandekommen dieser Vereinbarung erläutern:
Die niederländischen Experten sehen in der passiven Immunisierung von Kälbern, die Kolostrum geimpfter Muttertiere erhalten haben, keinen ausreichenden Schutz vor einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit!
Der erste deutsche Vorschlag sah diese Garantie vor, wurde von NLD jedoch abgelehnt.
Sowohl das Friedrich-Loeffler-Institut als auch ein entsprechendes EFSA-Gutachten bestätigen, dass
- die Aufnahme von Kolostrum geimpfter Muttertiere nicht zwangsläufig zu einer passiven Immunität von Kälbern führt und somit nicht unbedingt von einem Schutz vor Infektion auszugehen ist. Insbesondere der Impfzeitpunkt, die korrekte Impfung sowie die Kontrolle über die Aufnahme einer hinreichenden Menge an Kolostrum können den Erfolg der passiven Immunisierung des Kalbes beeinflussen.
- die Mutterkühe vor derTrächtigkeit vollständig grundimmunisiert werden müssten, um eine diaplazentare Übertragung von Virus auf das Kalb zu verhindern. Die diaplazentare Übertragung von BT-Virus scheint nach wie vor nicht unmöglich, ist jedoch noch nicht hinreichend wissenschaftlich abgeklärt.
Das Schutzbedürfnis der Niederländer vor dem Eintrag von Virus der Blauzungenkrankheit ist hoch.
Um diese genannten Unsicherheiten zu umgehen, wurde in Abstimmung mit den deutschen (FLI) und niederländischen Experten die Testung des geborenen Kalbes auf Virusgenom (PCR) in Kombination mit einem äußerlich anzuwendenden Vektorschutz vereinbart.
Das abgestimmte Memorandum ist sicher nicht ohne Kosten für die Wirtschaftsbeteiligten anwendbar, aber es stellt die mit den Niederlanden einzige Verhandlungsgrundlage dar und ist aus Sicht der Experten hinreichend sicher, um eine Verbreitung des Virus in bisher freie Gebiete zu vermeiden.
Ich hoffe, meine Ausführungen tragen dazu bei, das abgestimmte Memorandum als einen Kompromiss zwischen Handelsbedürfnis auf der einen Seite und Sicherheitsbedürfnis auf der anderen Seite zu verstehen.