Die aktualisierte Standarderklärung ist da!
Der DVH Fachverlag hat die sogenannte Standarderklärung aktualisiert:
Schon im Vorfeld der Unterzeichnung der Niedersächsischen Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder wurde die sogenannte Standarderklärung um die Erklärung des Landwirts als Lebensmittelunternehmer, dass die abzugebenden Tiere sich nach seinem Kenntnisstand nicht in einem fortgeschrittenen Stadium der Trächtigkeit befinden
erweitert.
Der Syndikus des DVFB e. V., Rechtsanwalt Patrick Steinke erklärte hierzu, dass weder der Viehkaufmann, noch der Schlachthof wissen können, ob das jeweilige Tier sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Trächtigkeit befindet. Allein die landwirtschaftlichen Unternehmer haben es in der Hand, den Transport von Tieren und die Anlieferung von Tieren an einen Schlachthof in einem fortgeschrittenen Stadium der Trächtigkeit zu vermeiden.
Der Bestellschein kann nachfolgend heruntergeladen werden.