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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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DVFB e. V. begrüßt Schulungsmaßnahmen für Tiertransporteure

DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!

Wir werden anlässlich der Bundestagung (bei ausreichendem Interesse) eine Schulungsmaßnahme für Tiertransporte gemäß Anhang IV Ziff. 1 u. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des EU-Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport durchführen!

 

Warum?

 

Schon vor dem Inkrafttreten der Tierschutztransportverordnung im Jahre 1999 hat der DEUTSCHE VIEH UND FLEISCHHANDELSBUND E. V. (DVFB e. V.) den DVFB-Maßnahmenkatalog ausgearbeitet und die Transportplakette Artgerechte Tiertransporte eingeführt.

Der DVFB hat sich zur Einführung der Transportplakette Artgerechte Tiertransporte entschlossen, um tierschutzgerechtes Verhalten seiner Mitglieder beim Transport in besonderer Weise zu fördern und zu dokumentieren. Hieran hat sich und wird sich auch nichts ändern!

Beim Be- und Entladen der Tiere treten ausgesprochene Belastungsspitzen auf. Daher soll einer detaillierten Planung, einer fachgerechten Vorbereitung, Verladung und Durchführung der Transporte Vorrang vor einer nicht praxisgemäßen Beschränkung der Transportzeiten eingeräumt werden.

Kernpunkt des DVFB-Maßnahmenkatalogs war und ist der schonende Umgang mit den Tieren beim Transport. Dieser Aspekt findet entsprechende Berücksichtigung in den Leitlinien. Detaillierte Ausführungen und Kommentierungen dazu sind ebenfalls im Sammelordner Tierschutzgerecht transportieren der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., der im DVH-Fachverlag Vieh und Fleisch erschienen ist, enthalten.

Mitgliedsbetriebe erhalten die neue selbstklebende Transportplakette LEBENDE TIERE – DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET für das Transportfahrzeug und einen Fahrzeugpass, der Aufschluss über die Ladekapazität gibt und der an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden soll.

Aber schon lange vor dem Vorschlag der Kommission im Jahr 2003 und dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1/2005   hatte sich der DVFB e. V. der Problematik bereits angenommen und im Jahr 2001 eine Checkliste für Tiertransporte erarbeitet.

Die Checkliste ist dazu da, vor dem eigentlichen Tiertransport sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und Punkte wie ordnungsgemäße Kennzeichnung des Fahrzeuges, rutschfeste Böden, Belüftungseinrichtungen, Gruppengrößen. Transportfähigkeit, Ladedichte, Mindestbodenfläche, Transportdauer, Reinigung und Desinfektion abgeklärt werden.

 

Daher werden wir (bei ausreichendem Interesse) eine Schulungsmaßnahme für Tiertransporte gemäß Anhang IV Ziff. 1 u. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des EU-Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport anlässlich der Bundestagung durchführen!

 

Patrick Steinke

Hauptgeschäftsführer


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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