DVFB e. V. begrüßt Schulungsmaßnahmen für Tiertransporteure
Wir werden anlässlich der Bundestagung (bei ausreichendem Interesse) eine Schulungsmaßnahme für Tiertransporte gemäß Anhang IV Ziff. 1 u. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des EU-Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport durchführen!
Warum?
Schon vor dem Inkrafttreten der Tierschutztransportverordnung im Jahre 1999 hat der DEUTSCHE VIEH UND FLEISCHHANDELSBUND E. V. (DVFB e. V.) den DVFB-Maßnahmenkatalog ausgearbeitet und die Transportplakette Artgerechte Tiertransporte
eingeführt.
Der DVFB hat sich zur Einführung der Transportplakette Artgerechte Tiertransporte
entschlossen, um tierschutzgerechtes Verhalten seiner Mitglieder beim Transport in besonderer Weise zu fördern und zu dokumentieren. Hieran hat sich und wird sich auch nichts ändern!
Beim Be- und Entladen der Tiere treten ausgesprochene Belastungsspitzen auf. Daher soll einer detaillierten Planung, einer fachgerechten Vorbereitung, Verladung und Durchführung der Transporte Vorrang vor einer nicht praxisgemäßen Beschränkung der Transportzeiten eingeräumt werden.
Kernpunkt des DVFB-Maßnahmenkatalogs war und ist der schonende Umgang mit den Tieren beim Transport. Dieser Aspekt findet entsprechende Berücksichtigung in den Leitlinien. Detaillierte Ausführungen und Kommentierungen dazu sind ebenfalls im Sammelordner Tierschutzgerecht transportieren
der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., der im DVH-Fachverlag Vieh und Fleisch erschienen ist, enthalten.
Mitgliedsbetriebe erhalten die neue selbstklebende Transportplakette LEBENDE TIERE – DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET
für das Transportfahrzeug und einen Fahrzeugpass, der Aufschluss über die Ladekapazität gibt und der an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden soll.
Aber schon lange vor dem Vorschlag der Kommission im Jahr 2003 und dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 hatte sich der DVFB e. V. der Problematik bereits angenommen und im Jahr 2001 eine Checkliste für Tiertransporte erarbeitet.
Die Checkliste ist dazu da, vor dem eigentlichen Tiertransport sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und Punkte wie ordnungsgemäße Kennzeichnung des Fahrzeuges, rutschfeste Böden, Belüftungseinrichtungen, Gruppengrößen. Transportfähigkeit, Ladedichte, Mindestbodenfläche, Transportdauer, Reinigung und Desinfektion abgeklärt werden.
Daher werden wir (bei ausreichendem Interesse) eine Schulungsmaßnahme für Tiertransporte gemäß Anhang IV Ziff. 1 u. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des EU-Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport anlässlich der Bundestagung durchführen!
Patrick Steinke
Hauptgeschäftsführer