Entwurf einer Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit liegt vor
Ergänzend hierzu hat uns das MUNLV NRW einen
künftigen Verfahrensablaufzur Blauzungenkrankheit übermittelt. Hierin heißt es unter anderem:
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
30.08.2006rss_feed
Entwurf einer Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit liegt vorMittlerweile liegt ein Entwurf einer Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vor. Da es sich um einen ENTWURF handelt, sind Änderungen noch möglich! Ergänzend hierzu hat uns das MUNLV NRW einen künftigen Verfahrensablaufzur Blauzungenkrankheit übermittelt. Hierin heißt es unter anderem: Der Verordnungsentwurf soll auf der Grundlage der Ergebnisse einer heutigen Telefonkonferenz überarbeitet und noch in dieser Woche (voraussichtlich am Freitag) in Kraft treten. BMELV prüft auch, inwieweit während der Geltungsdauer der Eilverordnung die Bundes-Blauzungenverordnung von 2002 ausgesetzt werden kann. |
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |