Ergebnisse der Sitzungen vom 28. August in Brüssel
Die bisherigen Bekämpfungsvorschriften werden durch eine neue EG-Entscheidung
überrollt, die im Wesentlichen die
20 km Zonebetreffen. Die Restriktionszone wird nunmehr als Ganzes gesehen.
Für die Betriebe in der bisherigen
20 km Zonesoll das Verbringen von Schlachttieren und Nutztieren unter den Bedingungen des Artikel 2a zugelassen werden; weiterhin ist klargestellt, dass in diese Bestände Tiere von außerhalb verbracht werden dürfen.
Zwischen den betroffenen Ländern werden derzeit die konkreten veterinärhygienischen Bedingungen abgestimmt, unter denen ein Verbringen von Tieren aus der
20 km Zo-nemöglich sein wird. Die gestrigen Überlegungen gingen dahin, noch im Laufe dieser Woche zu einer abschließenden Entscheidung über die Modalitäten zu kommen.
Ich bitte um Unterrichtung der Kreise und kreisfreien Städte.
Im Auftrag
gez. Dr. Jaeger