MUNLV: Erlass angekündigt
Unruhehinsichtlich des Verbringens von Schweinen in lediglich zwei Schlachtbetriebe (in Oer-Erkenschwick und Gelsenkirchen) gegeben hat, hat das MUNLV in einem Telefonat mit dem Verband heute einen neuen Erlass angekündigt. Hiernach soll das Verbringen an drei Schlachtbetriebe zulässig sein (zusätzlich noch Legden).
Der Erlass liegt mittlerweile vor und kann nachfolgend heruntergeladen werden.