Erneuter Schweinepestfall in Nordrhein-Westfalen
Die Regelungen für das Sperrgebiet (3 km Sperrzone), für das Beobachtungsgebiet und die Pufferzone bleiben bis auf weiteres bestehen.
Die für den Zeitraum vom 28.-30.03.2006 geplanten Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet werden nicht durchgeführt.
Die Sperrfrist für Tiertransporte gilt nun erneut für 21 Tage.
Der Kreis Recklinghausen hat eine Hotline eingerichtet. Die Hotline ist unter der Tel.Nr.: 02361/53-3838 Montag bis Freitag 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr, zu erreichen.