Erweiterung des bestehenden Gefährdungsgebietes (20-km-Zone) im Osnabrücker Land
Das gesamte Gebiet der Gemeinden Hagen, Hasbergen und der Städte Georgsmarienhütte und Osnabrück.
Damit umfasst das Gefährdungsgebiet folgendes Gebiet:
SIEHE INTERNA!
Im Gefährdungsgebiet gelten für das Halten von empfänglichen Tieren folgende Vorschriften:
SIEHE INTERNA!
Im Bereich Interna haben wir auch die Allgemeinverfügung des Landkreises Osnabrück vom 13. November 2006 und Karten des betroffenen Gebietes hinterlegt.