EU-Tierschutztransportverordnung: Kommission macht den 2. Schritt vor dem 1.
Am 30. April 2008 fand kurzfristig eine Besprechung im BMELV zur Novellierung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 statt.
Es wurde unter anderem darüber berichtet, dass die Kommission nicht etwa die bestehenden Probleme bei der Anwendung und Auslegung der EU-Verordnung angehen möchte, sondern vielmehr sich mit zwei Kernpunkte bei der Novellierung befassen möchte:
1. Transport-(Beförderungs)dauer
2. Raumangebot / Beladungsdichte
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