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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Am Mittwoch passierte eine der wichtigsten Gesetzesinitiativen der letzten Jahre die letzte parlamentarische Hürde: die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Sie soll in der vom Parlament verabschiedeten Fassung für einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen sorgen, ohne dabei Sozial-Standards zu untergraben.

Das Parlament verabschiedete am Mittwoch mit großer Mehrheit einen Kompromissentwurf der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie, die bürokratische Hindernisse und diskriminierende Regelungen abbauen soll, um es Handwerkern, Freiberuflern und anderen Unternehmern zu erleichtern ihre Leistungen im europäischen Ausland anzubieten.

Vor allem Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberale (rund 80 Prozent der Abgeordneten) folgten der Empfehlung des Binnenmarktausschusses, keine inhaltlichen Änderungen mehr am Text des Ministerrates vorzunehmen, da dieser weitgehend dem vom Parlament in erster Lesung verabschiedeten Entwurf entspreche.

Parlament erreichte Streichung des Herkunftslandprinzip

Das Parlament hat weit reichende Änderungen durchsetzen können: Insbesondere werden nach dem jetzt verabschiedeten Richtlinien-Entwurf die rechtlichen Regelungen des Landes angewendet, in dem die Dienstleistung erbracht wird – und nicht die des Herkunftslandes (Herkunftslandprinzip), wie es der ursprüngliche Entwurf der sogenannten Bolkestein-Richtlinie vorgesehen hatte. Auch wurden verschiedene soziale und gemeinnützige Dienstleistungen von der Liberalisierung ausgenommen.

Die Berichterstatterin, die deutsche SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt, betonte, dass es durch gute Zusammenarbeit aller Kräfte dem Parlament gelungen sei, eine Symbiose zwischen den Interessen der Arbeitnehmer, der Verbraucher und der Wirtschaft zu erreichen. Durch die Abkehr vom Herkunftslandprinzip sei es gelungen, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und einen ungesunden Wettbewerb zwischen den Sozialsystemen der Mitgliedsstaaten zu verhindern.

Für die Fraktion der Europäischen Volkspartei und Europäischer Demokraten, unterstrich der britische Konservative Malcolm Harbour die Bedeutung der Richtlinie für kleine und mittelständische Unternehmen, die nahezu 90% der Dienstleistungen in Europa erbringen und die von den derzeitigen Hindernissen im Binnenmarkt tief frustriert seien. Der gefundene Kompromiss sei außerdem ein Beispiel guter Politik, weil er das Ergebnis von Verhandlungen mit vielen konstruktiven und detaillierten Argumenten gewesen sei.

Die Liberalen betonten ebenfalls, dass die Richtlinie ein Gewinn für die Dienstleistungsfreiheit sei, auch wenn einige Redner, etwa der FDP-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorf, kritisierten, dass die Endfassung der Richtlinie nicht weit genug gehe und in der Diskussion über die Richtlinie Chancen der Liberalisierung klein geredet und Risiken übertrieben worden seien.

Grüne und Vereinigte Linke meinten, das Parlament habe zu früh kapituliert. Heide Rühle von den Grünen kritisierte der verabschiedete Text biete keine ausreichende Rechtssicherheit, was den Ausschluss bestimmter sozialer und gemeinnütziger Dienstleistungen und die Anerkennung von Tariflöhnen betrifft. Daran ändere auch die Erklärung von Binnenmarkt-Kommissar McCreevy im Parlamentsplenum nichts.
Quelle: Homepage EP

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