EuGH-Urteil: Die Bestimmungen der EU-Tierschutztransportverordnung gelten auch in Nicht-EU-Ländern
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 23. April 2015 klargestellt, dass der im Unionsrecht vorgesehene Schutz von Tieren beim Transport speziell hinsichtlich der Anforderungen an die Zeitabstände für das Füttern und Tränken sowie an die Beförderungs- und Ruhezeiten für den Teil der Beförderung, der außerhalb der Union stattfindet, nicht an den Außengrenzen der Union endet.
Das Urteil stellt klar, welch hohen Stellenwert der Tierschutz in der Europäischen Union hat.
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