EU-Gutachten zu BHV 1
Vom AHAW-Gremium wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um in einem Bericht die BHV-1-Gefahr, die Erfahrungen von Mitgliedstaaten, die das Virus ausrotteten, die mögliche Bedeutung der Impfung, Methoden der Diagnose von infizierten Tieren, Programme zur Überwachung der BHV-1-Freiheit in Mitgliedstaaten/Regionen, Risikopfade für mögliche Infektionswege und Methoden zur Charakterisierung des Risikos durch Rinder aus Regionen mit unterschiedlichem BHV-1-Status zu beschreiben. Die Arbeitsgruppe erkannte, dass alle Bekämpfungsstrategien auf strengen Biosicherheitsmaßnahmen basieren sollten. Der wissenschaftliche Bericht bildete die Grundlage für die Erörterungen, die zu den Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieses Gutachtens führten.
Dieses wissenschaftliche Gutachten wurde vom wissenschaftlichen Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) in seiner Plenarsitzung vom 15. Dezember 2005 angenommen.
Das wissenschaftliche Gutachten hob hervor, dass die meisten BHV-1-Infektionen zwar subklinisch verlaufen, jedoch schwere Fälle von IBR mit erheblichen Tierschutzproblemen verbunden sind. Das Virus wird vor allem durch engen Kontakt zwischen Tieren verbreitet, und eine Ausbreitung durch Tröpfcheninfektion über mehr als einige Meter Entfernung oder durch infizierte Gegenstände scheint unbedeutend zu sein. Samen und Embryos können mit dem Virus infiziert sein und ein Risiko darstellen.
Die ersten Programme zur Eliminierung von BHV-1 in Europa basierten auf strengen Biosicherheitsmaßnahmen und der Keulung von testpositiven Tieren. Neuerdings beinhalten die Pläne auch eine erste Phase der Bekämpfung mit Impfstoffen, die es ermöglichen zwischen Reaktionen der Tiere auf Impfviren und Reaktionen auf Feldviren zu unterscheiden (DIVA-Impfstoffe). Diese Phase zielt darauf hin, die Anzahl der neu infizierten Tiere zu verringern und dadurch die Keulung in der abschließenden Phase der Eradikation zu erleichtern.
Maßnahmen zur Erreichung oder Aufrechterhaltung eines regionalen Status der BHV-1-Freiheit durch Impfungen beschränken die Verbringung von Rindern aus Beständen mit niedrigerem Tiergesundheitsstatus, die nicht offiziell in EU-Rechtsvorschriften anerkannt sind, in diese Regionen. Der Wert von privaten oder freiwilligen Programmen, die sicherstellen sollen, dass Rinder frei von BHV-1-Infektionen sind, kann je nach den angewandten Maßnahmen stark variieren.
Das wissenschaftliche Gutachten betonte, dass der Status der BHV-1-Freiheit eines Tieres genauer festgestellt werden kann, wenn es nicht geimpft worden ist. Ungeimpfte Tiere können mit den empfindlicheren gB-ELISAs getestet werden.
Unter Berücksichtigung der Spezifität und Sensitivität von diagnostischen Tests, der epidemiologischen Merkmale der BHV-1-Infektion und der Effizienz von Überwachungsprogrammen kann ein Tier als frei von einer BHV-1-Infektion betrachtet werden, wenn es keine klinischen Zeichen einer IBR/IPV/IPB zeigt und einem speziellen Testprogramm unterzogen wurde, das mit ausreichender Wahrscheinlichkeit (99,98 %) nachweist, dass das Tier nicht infiziert ist, oder aus einem BHV-1-freien Bestand in einer BHV-1-freien Region stammt, in der das praktizierte Überwachungsprogramm mit ausreichender Wahrscheinlichkeit (99,8%) belegt, dass der Bestand nicht infiziert ist.
Um als BHV-1-frei eingestuft werden zu können, muss ein Rinderbestand nach den Empfehlungen des wissenschaftlichen Gutachtens von infizierten Tieren befreit werden, Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, die jeglichen Einbringung von BHV-1 verhindern, und entweder an einem speziellen Testprogramm teilnehmen, das eine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass keine Infektion vorhanden ist, oder sich in einer BHV-1-freien Region befinden, in der das praktizierte Überwachungsprogramm mit ausreichender Wahrscheinlichkeit (99,8%) belegt, dass die Bestände nicht infiziert sind.
Der wissenschaftliche Bericht beschreibt die Berechnungen für eine BHV-1-freie Region, das erforderliche spezielle Testprogramm und die Testanforderungen sowie entsprechende Strategien, die anzuwenden sind, um nachzuweisen, dass Bestände/Regionen und Tiere frei von BHV-1-Infektionen sind.