Sovion ist über eine Anzahl Tochtergesellschaften (z.B. Dumeco, Moksel, NFZ, HMG, Sobel, Rendac) in verschiedenen Sektoren tätig, vor allem der Schlachtung von Schweinen und Rindern, der Verarbeitung, Herstellung und dem Vertrieb von Fleischprodukten sowie der Verarbeitung von Schlachthofnebenprodukten und der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten, die auf Schlachthofnebenprodukten beruhen (z.B. Gelatine). Sovion ist hauptsächlich in den Niederlanden, Deutschland und Belgien tätig.
Südfleisch ist in der Schlachtung von Schweinen und Rindern und der Herstellung, der Weiterverarbeitung und dem Vertrieb von Fleischprodukten tätig, ganz überwiegend in Süddeutschland.
Der Zusammenschluss wirkt sich auf die Märkte für die Schlachtung von Schweinen und Rindern, den Verkauf von Frischfleisch, Fleisch- und Convenience-Produkten und die Weiterverarbeitung und Entsorgung von Schlachthofnebenprodukten in Deutschland aus. Die Auswirkungen außerhalb Deutschlands sind marginal.
Die Kommission hat ihre Untersuchung schwerpunktmäßig auf die Märkte für die Schlachtung von Schweinen und Rindern, insbesondere in Bayern, ausgerichtet. Sie hat überprüft, ob das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen verstärkte Nachfragemacht und damit die Möglichkeit erlangen könnte, die an Landwirte für die Lieferung von Schweinen und Rindern gezahlten Preise zu drücken. Sie hat auch untersucht, ob hierdurch die Gefahr besteht, dass kleinere Landwirte aus dem Markt gedrängt würden und letztlich die Produktion zum Nachteil der Verbraucher eingeschränkt würde. Hierzu hat die Kommission ermittelt, in welchem Umfang Landwirte und andere Anbieter von Schweinen und Rindern ihr Schlachtvieh an andere Schlachthöfe in Süddeutschland und im benachbarten Österreich liefern können. Die Kommission hat festgestellt, dass konkurrierende Schlachthöfe in Süddeutschland über ausreichende freie Kapazitäten verfügen und dass Schlachthöfe in benachbarten Teilen Österreichs als Alternative für Schweine- und Rinderzüchter in Süddeutschland in Betracht kommen.
Im Ergebnis ist die Kommission zu der Schlussfolgerung gekommen, dass die Marktstellung des zusammengeschlossenen Unternehmens diesem nicht erlauben wird, die Ankaufpreise für Schweine oder Rinder einseitig fest zu setzen oder herunter zu drücken.
In den Märkten für den Verkauf von Fleisch an verschiedene Gruppen von Abnehmern (Supermärkte, industrielle Weiterverarbeiter usw.) hat die Kommission festgestellt, dass das neue Unternehmen wirksamem Wettbewerb von Seiten einer Vielzahl konkurrierender regional, bundesweit und europaweit tätiger Schlachthöfe ausgesetzt sein wird. Zusätzlich wird der Verhaltensspielraum des zusammengeschlossenen Unternehmens durch die großen Lebensmitteleinzelhandelsketten begrenzt, die über beträchtliche Nachfragemacht verfügen.