garantiert traditionelle Spezialitätenklarer gefasst und vereinfacht werden sollen.
Die Kommission will ein effizienteres Verfahren für die Eintragung solcher Erzeugnisse einführen, das voll und ganz mit den WTO-Regeln in Einklang steht, erklärte Mariann Fischer Boel, die Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
Das Eintragungssystem ist ein Eckstein der EU-Qualitätspolitik und untermauert unsere Bemühungen, den Schutz geographischer Angaben auf internationaler Ebene zu verbessern. Es gilt nun, gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament darauf hinzuarbeiten, dass die von der WTO auf April 2006 festgesetzte Frist eingehalten werden kann.
Seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gewinnt die Qualitätspolitik mehr und mehr an Gewicht. Mittlerweile wurden 720 Bezeichnungen von regionalen Erzeugnissen und von Spezialitäten im Rahmen von EU-Qualitätsregelungen eingetragen, und die Zahl der Eintragungen steigt noch weiter an.
Um das Eintragungsverfahren effizienter zu gestalten, schlägt die Kommission vor, die Verfahrensabläufe zu vereinfachen und die Rolle der Mitgliedstaaten klarzustellen. Kern-punkt dieser Vorschläge ist, dass bei einem Antrag auf Eintragung alle für die Eintragung, für Informationszwecke und für Kontrollen erforderlichen Angaben nach klaren Vorgaben in einem einzigen Dokument zu machen sind, das sodann veröffentlicht wird. Ferner sollen mit den Vorschlägen das öffentliche Profil der Gütezeichen und die Verwendung der EU-Logos gefördert werden, damit sie bei den Verbrauchern verstärkt Anerkennung finden. Die WTO hat 2004 mit einer Panel-Entscheidung die Lauterkeit des EU-Systems der geographischen Angaben bestätigt und die meisten Forderungen der Vereinigten Staaten von Amerika und Australiens abgewiesen. Was die beiden Fragenbereiche angeht, zu denen Kritik geäußert wurde, so wird die vorgeschlagenen Verordnungen nun die EU-Regelung mit den WTO-Regeln in Einklang bringen: Erstens wird die Auflage, dass Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit gegeben sein müssen, förmlich aus der Verordnung gestrichen; zweitens wird es Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern ermöglicht, direkt ohne Einschaltung der Behörden ihres Landes Anträge einzureichen und Einsprüche zu erheben. Die WTO-Entscheidung muss bis zum April 2006 umgesetzt werden.
Mit den Verordnungsvorschlägen werden die einschlägigen Aufgaben der Mitgliedstaaten klargestellt und die Verfahren vereinfacht, und somit soll eine solide Grundlage für die künftige Entwicklung der EU-Qualitätspolitik gegeben sein.