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Export lebender Wiederkäuer aus der Bundesrepublik Deutschland – Zurückziehen bilateraler Veterinärbescheinigungen für Zuchttiere

28. Oktober 2022; 13:01 Uhr_Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Tiertransporte aus Deutschland werden deutlich eingeschränkt

BMEL zieht weitere Veterinärbescheinigungen für Exporte in Drittstaaten zurück

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schränkt Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU weiter deutlich ein: Deutsche Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht werden mit Wirkung vom 1. Juli 2023 zurückgezogen. Zuvor wurden bereits entsprechende Veterinärbescheinigungen für alle Mast- und Schlachttiere aus Deutschland in Drittländer zurückgezogen.

Bundesminister Cem Özdemir: Wir können nicht länger zusehen, wie Tiere auf langen Transporten leiden oder qualvoll sterben. Deshalb begrenzen wir die Transporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU, soweit wir das selbst können. Damit nationale Beschränkungen nicht umgangen werden, brauchen wir aber auch dringend bessere gemeinsame Regeln in Europa.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Tierschutz beim Transport weiter zu stärken. Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat sich daher bereits in Brüssel für ein EU-weites Verbot von Langstreckentransporten eingesetzt. Dazu hatte Özdemir im Juli – im Schulterschluss mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Schweden (Vught-Gruppe) – ein Positionspapier zum Tierschutz beim Transport an die EU-Kommission gerichtet, um auf die Dringlichkeit einer Anpassung des EU-Tiertransportrechts hinzuweisen.

Cem Özdemir: Es ist keinem Tier geholfen, wenn nationale Verbote umgangen werden, indem Tiere zunächst in einen anderen Mitgliedstaat gebracht werden, um sie von dort aus in Drittländer zu exportieren. Die Europäische Kommission sollte nun schnell handeln.

Mit dem Zurückziehen der Veterinärbescheinigungen für lebende Wiederkäuer zu Zuchtzwecken können diese ab dem Stichtag 1. Juli 2023 nicht mehr verwendet werden. Statt des Transports lebender Tiere zur Zucht wird der Fokus künftig noch mehr darauf liegen, genetisches Material auszutauschen bzw. die Tierzucht bei Handelspartnern zu verbessern. Dazu stimmt das BMEL mit Drittstaaten Veterinärzertifikate für den Export von beispielsweise Rindersamen ab.

Das BMEL hat uns heute um 12:35 Uhr ein diesbezügliches Schreiben per Mail übermittelt.

Dieses kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 



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