Fairere Bedingungen für den Lebensmitteleinzelhandel
In der Pressemitteilung Nr. 061 Ausgabedatum 25. April 2007des BMELV heißt es:
Verkäufe unter Einstandspreis künftig verboten
Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetz bekommen kleinere und mittlere Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels fairere Wettbewerbsbedingungen.
erklärte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in Berlin. Der teilweise ruinöse Preiswettbewerb in dieser Branche, zu dem Verkäufe unter Einstandspreis bei Lebensmitteln erheblich beitragen, führt zu einem ungesunden Verdrängungswettbewerb. Wir wollen einen möglichen Machtmissbrauch durch die überragende Marktstellung großer Unternehmen verhindern.
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