Fleischgesetz: Bundesregierung beharrt auf Streichung der Marktverbände
Das "Fleischgesetz", das das bisherige Vieh- und Fleischgesetz ablösen soll, wurde dem Bundesrat zugeleitet.
Die Bundesregierung beharrt auf dem Wegfall der Landesmarktverbände für Vieh und Fleisch und des Bundesmarktverbandes für Vieh und Fleisch - entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Wirtschaftsbeteiligten!
In der Begründung heißt es:
"Verzichtet werden soll auch auf die Bestimmungen über die Marktverbände (Bundesmarktverband und Landesmarktverbände). Diese Bestimmungen sind nicht mehr erforderlich, da sie im Wesentlichen Beteiligungsrechte der Marktverbände bei der Regelung des Ablaufs von Schlachttiermärkten enthalten. Im neuen Fleischgesetz wird aber auf jegliche Vorgaben hinsichtlich der Durchführung von Schlachttiermärkten verzichtet. Der privatrechtliche Bestand der Marktverbände wird hierdurch nicht berührt. Eine hinreichende Beteiligung der Marktverbände bei zukünftigen Rechtsetzungsvorhaben ist durch § 47 GGO auch zukünftig sichergestellt."
Eine Verankerung im Gesetz ist nach Ansicht des DVFB e. V. und des BFF e. V. weitaus sinnvoller, als die "Sicherstellung der hinreichenden Beteiligung der Marktverbände in einer Gemeinsamen Geschäftsordnung".
Alle Betroffenen sind nunmehr (nochmals) aufgerufen, sich für die Erhaltung der Marktverbände im Gesetz(!) einzusetzen!
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