Gebiete in Sachsen-Anhalt von Einschränkungen im Tierverkehr betroffen
Zum Restriktionsgebiet gehört der gesamte Landkreis Wernigerode. Des Weiteren sind Teile der Landkreise Halberstadt, Quedlinburg, Mansfelder Land, Sangerhausen sowie der Börde- und der Ohrekreis davon betroffen. Über die jeweiligen Einschränkungen für den Tierverkehr informieren die zuständigen Veterinärämter in den Landkreisen.
Das Ministerium hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen zwingend beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen ist.
Die Blauzungenkrankheit wird durch einen Virus bei Wiederkäuern ausgelöst und durch Mücken oder Kontakt zwischen den Tieren übertragen. Zum Schutz gegen eine Verbreitung der Krankheit werden Schutzmaßnahmen eingeleitet und Gefährdungs- und Beobachtungsräume eingerichtet. Die Krankheit ist für Menschen nicht ansteckend.
Quelle: http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mrlu/2006/164_2006.htm