Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2009 - Einführung der „Sofortmeldepflicht“ und der „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren“ in bestimmten Branchen
Zum Jahresbeginn 2009 ist unter anderem die sogenannte Sofortmeldepflicht eingeführt worden.
Arbeitgeber unter anderem in der Fleischwirtschaft haben ab dem 1. Januar 2009 gemäß § 28a Abs. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) zu melden.
Das Bundeministerium der Finanzen hat uns ein Merkblatt zur Verfügung gestellt, in dem die Änderungen zusammengefasst sind.
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