Grünes Licht für Verbraucher-Informationsgesetz
Die Länder begrüßten dabei einhellig den Gesetzentwurf als einen wichtigen Beitrag für eine verbesserte Verbraucherinformation und Markttransparenz. Nicht zuletzt auf Grund der Erfahrungen aus den jüngsten Lebensmittelskandalen komme es auch nach Ansicht der Länder nunmehr darauf an, nach den langjährigen, zähen Diskussionen um ein Verbraucherinformationsgesetz den von Bundesminister Seehofer vorgelegten Entwurf rasch zu verabschieden. Die Ministerinnen und Minister bekräftigten dabei das gemeinsame Ziel, im Interesse einer effektiven Verbesserung der Verbraucherinformation möglichst zügig ein praktikables und auch konsensfähiges Verbraucherinformationsgesetz zu schaffen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sei es wichtiger, jetzt das Machbare zu verwirklichen.
Mit dem geplanten Gesetz soll zum einen die Befugnis der Behörden, von sich aus die Öffentlichkeit zu informieren, erheblich ausgeweitet werden. Vorgesehen ist, dass die Behörden künftig die Öffentlichkeit in der Regel über für sie bedeutsame Sachverhalte unter Nennung des Herstellers und des Produkts informieren (§ 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird
Soll- statt
Kann-Vorschrift), und zwar nicht nur bei Gesundheitsgefahren, sondern auch wenn z. B. Ekel erregende Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Eine Information der Öffentlichkeit soll auch dann noch erfolgen können, wenn die betroffenen Erzeugnisse nicht mehr am Markt oder bei der Verbraucherschaft vorhanden sind. Zudem wird die Veröffentlichung von Maßnahmen der Lebensmittelwirtschaft wie z. B. Rückrufaktionen im Internet erleichtert.
Des Weiteren sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen in einem eigenständigen Verbraucherinformationsgesetz erstmals ein bundeseinheitlich geltendes Auskunftsrecht erhalten. Damit wird einerseits ein Paradigmenwechsel hin zum Grundsatz der Aktenöffentlichkeit vollzogen. Andererseits sind aber auch der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses z. B. bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die grundrechtlich geschützte Belange Dritter, wie der Schutz personenbezogener Daten oder der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu berücksichtigen. Der Gesetzentwurf schafft dabei einen fairen Ausgleich zwischen den hohen Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Information und den schützenswerten Rechten Dritter.
Geplant ist in dem Gesetzentwurf zudem eine Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, wonach diese die Lebensmittelüberwachungsbehörden über die Einleitung von Ermittlungsverfahren zu informieren haben.