Handel mit Rindern aus Restriktionsgebieten - Bundesagrarministerium erreicht Erleichterungen
Aufgrund des partiellen Auftretens der Blauzungenkrankheit in Deutschland ist der Handel von Rindern aus den großräumigen Restriktionsgebieten strengen Beschränkungen unterworfen worden. Diese beziehen sich vorwiegend auf das Verbringen von Kälbern in andere EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel nach Italien, die Niederlande oder Spanien. Vor allem bayerische Betriebe sind von diesen Maßnahmen betroffen. In Verhandlungen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun Verbesserungen für die heimischen Betriebe erreicht.
Dazu Bundesministerin Julia Klöckner: Die Risiken, die sich aus der Blauzungenkrankheit für unsere Landwirte und ihre Viehbestände ergeben, nehmen wir sehr ernst. Gleichzeitig ist es wichtig, den innergemeinschaftlichen Handel nur so weit einzuschränken, wie es für den effektiven Gefahrenschutz notwendig ist. Mit den Niederlanden und Italien haben wir uns hierzu auf klare Kriterien verständigt und damit Erleichterungen für den Handel mit Kälbern und Rindern aus den Restriktionsgebieten erwirkt. Auch mit Spanien führen wir diese Gespräche intensiv, sind auf einem guten Weg und zuversichtlich, zeitnah eine Regelung für das Verbringen von Kälbern abzuschließen.
Die Leiter der Veterinärdienste von Deutschland und Spanien treffen sich am Rande der Generalversammlung der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in Paris zwischen dem 26. und 31. Mai. Damit wäre eine wesentliche Erleichterung für den innergemeinschaftlichen Handel mit Kälbern aus den südlichen Teilen Deutschlands, insbesondere aus Bayern, geschaffen.
Quelle: BMEL - PM 109/19 Handel mit Rindern aus Restriktionsgebieten - Bundesagrarministerium erreicht Erleichterungen vom 23. Mai 2019