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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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30.03.2021rss_feed

Handelsverband präsentiert Verhaltenskodex für den Lebensmitteleinzelhandel in der Lieferkette

Mit einem neuen Verhaltenskodex macht der Lebensmitteleinzelhandel deutlich, dass die Branche großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Landwirten legt. Die Vorgaben nehmen auch die noch nicht abgeschlossene Gesetzgebung im Bereich Handelspraktiken (UTP) vorweg.

Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel hat ein großes Interesse an einer heimischen Landwirtschaft und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Erzeugern. Dabei handelt es sich keineswegs nur um ein Lippenbekenntnis. Das macht nun auch der Verhaltenskodex noch einmal klar, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. In dem Dokument verständigen sich die Lebensmitteleinzelhändler in Form einer Selbstverpflichtung auf die Grundlagen einer fairen Zusammenarbeit mit den Erzeugern.

Das Bekenntnis im Kodex geht über eine Verpflichtung zur Einhaltung geltenden Rechts hinaus. Nicht zuletzt werden nämlich wichtige Gegenstände der UTP-Richtlinie aufgegriffen und damit sofort zur Anwendung gebracht, während die derzeit in nationales Recht umzusetzenden EU-Regeln für laufende Lieferverträge selbst nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes erst nach einer Übergangszeit anwendbar sein werden. Zudem finden sich in der Vereinbarung Vorgaben für eine angemessene Standardsetzung, zur Kommunikation mit den Verbrauchern, beispielsweise in der Werbung, sowie ein Bekenntnis zu den regionalen Lieferketten. Schließlich wird zur außergerichtlichen und freiwilligen Streitbeilegung zwischen Erzeugern und Händlern die Einrichtung einer Ombuds- bzw. Schiedsstelle in den Blick genommen, deren konkrete Ausgestaltung noch einer separaten Verfahrensordnung vorbehalten bleibt.

Die rote Linie für die Festlegungen in der Selbstverpflichtung gibt das Kartellrecht vor. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen können nicht Gegenstand des Kodex sein. Die Unternehmen sind hier bis an die Grenze des kartellrechtlich Zulässigen gegangen. Das ist ein starkes Bekenntnis zur heimischen Landwirtschaft, so Sanktjohanser.
Quelle:einzelhandel.de/presse/aktuellemeldungen/13254-handelsverband-praesentiert-%20verhaltenskodex-fuer-den-lebensmitteleinzelhandel-in-der-lieferkette

Den Kodex finden Sie im Bereich Interna.


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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