Heraufsetzung der Testaltersgrenze für Rinder auf 48 Monate ab dem Jahr 2009
Das MUFV Rheinland-Pfalz teilt uns soeben Folgendes mit:
BSE-Testpflicht;
Kommissionsentscheidung zur Genehmigung nationaler BSE-Überwachungs-programme;
Heraufsetzung der Testaltersgrenze für Rinder auf 48 Monate ab dem Jahr 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der Kommission hat in seiner Sitzung vom 14. Oktober 2008 u.a. auch das deutsche jährliche BSE-Überwachungsprogramm gebilligt. Eine vorgesehene Entscheidung ermöglicht es Deutschland und den in der Entscheidung genannten anderen Mitgliedsstaaten, ab dem 1. Januar 2009 die Altersgrenze für die obligatorische Durchführung von BSE-Schnelltests auf 48 Monate anzuheben. Die Anhebung betrifft sowohl geschlachtete Rinder, als auch verendete oder getötete Rinder.
Weitere Informationen im Bereich Interna.