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Hessen: ASP in Hausschweinbestand nachgewiesen

Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist in Hessen erstmals in einem Hausschweinbestand nachgewiesen worden. Wie das Landwirtschaftsministerium am Montag in Wiesbaden mitteilte, ist ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) betroffen.

Bei einer Kontrolle war dort bei einem Tier, das Krankheitssymptome aufwies, eine Blutprobe genommen worden. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor bestätigte den Verdacht. Daraufhin wurden die Tiere nach Ministeriumsangaben unter tierärztlicher Aufsicht getötet.

Starke Einschränkungen für den Handel und die Schlachtung

Rund um den Betrieb wird nun eine sogenannte Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone (zehn Kilometer) eingerichtet, in der starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung gelten. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). Dieses Gebiet reicht auch nach Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich auf hessischer Seite rund 3.500 Schweine.

Hessen befindet sich seit Mitte Juni im Kampf gegen die ASP

Der erste ASP-Fall in Hessen war Mitte Juni bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Seitdem findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt, um ein sogenanntes Kerngebiet des Geschehens sowie eine Restriktionszone festzulegen. Elektrozäune entlang des Kerngebiets sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern. Mehr als 7.500 Hektar wurden bereits von Teams mit speziellen Kadaversuchhunden und mit Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 15 positive Fälle entdeckt. Das Landwirtschaftsministerium hat unmittelbar einen Führungsstab eingerichtet, um die Maßnahmen zu koordinieren und mit den betroffenen Kreisen, den Nachbarländern sowie anderen Stellen abzustimmen. Das Land arbeitet sehr eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammen, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Hintergrund: Afrikanische Schweinepest

Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch den Kontakt mit Blut oder Kadavern von infizierten Tieren übertragen wird. Eine Ansteckung ist auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten. Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die ASP gibt es nicht.

Quelle: hessen.de/presse/asp-in-hausschweinbestand-nachgewiesen



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