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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Hessen: weitere 20-km-Gebiete

Aufgrund eines neuen Ausbruchs im Westerwaldkreis liegen Gemeinden in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill im 20-Kilometer-Gebiet.

In der Gemeinde Gemünden, Westerwaldkreis, ist die Blauzungenkrankheit amtlich nachgewiesen worden.
Damit gehören jetzt auch Teile des Landkreises Limburg-Weilburg und weitere Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises zum 20-Kilometer-Radius des Restriktionsgebietes.

Im Landkreis Limburg-Weilburg sind dies folgende Gemeinden und Gemeindeteile:
Limburg, Runkel, Elz, Hadamar, Dornburg, Waldbrunn, Elbtal, Mengerskirchen, Löhnberg, Merenberg, Beselich, in der Gemeinde Weilburg die Gemarkungen Weilburg, Ahausen, Waldhausen, Hasselbach, Odersbach, Gaudernbach und Kirschhofen sowie in der Gemeinde Vilmar die Gemarkungen Seelbach und Falkenbach.

Im Lahn-Dill-Kreis sind folgende Gemeinden und Gemeindeteile betroffen: Eschenburg, Dietzhölztal, Siegbach, Dillenburg, Haiger, Breitscheid, Driedorf, Herborn, Greifenstein sowie in der Gemeinde Leun die Gemarkungen Biskirchen und Bissenberg.

Für die oben genannten Orte und einzelne Gemeinden in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg und Marburg-Biedenkopf gilt daher: Das Verbringen von Wiederkäuern (Schafe, Ziegen, Rinder) aus einem oder in einen in den betroffenen Gemeinden gelegenen Betrieb ist verboten. Die zuständige Veterinärbehörde kann jedoch unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen genehmigen. Zusätzlich stehen die Haltungen unter behördlicher Beobachtung; es finden regelmäßige klinische Untersuchung sowie besondere Untersuchungen verendeter Tiere statt. Darüber hinaus muss eine tägliche Bestandsdokumentation geführt und eine Insektizidbehandlung aller empfänglichen Tiere, ihres Stalles und sonstigen Standorten vorgenommen werden.
Für ganz Hessen, das schon vorher im 150-Kilometer-Gebiet lag, gilt weiterhin ein Verbringungsverbot von Wiederkäuern in freies Gebiet, d.h. die Tiere dürfen sich nur innerhalb des Restriktionsgebietes bewegen. Ausnahmen für das Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren aus dem Restriktionsgebiet sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch Tierschauen und -märkte können unter bestimmten Schutzmaßnahmen abgehalten werden. Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den Landkreisen und kreisfreien Städten erteilen weitere Auskünfte.
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine nicht ansteckende, durch Insekten übertragene Viruserkrankung der Schafe, Ziegen, Rinder. Sie gilt als für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine Telefonhotline zur weiteren Information eingerichtet. Die Hotline ist erreichbar unter der Nummer: 0611 / 815 4444 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr.

Quelle: PM 18. Oktober-2006

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