Infektion mit BTV - Ausnahmemöglichkeiten für das Verbringen nach ESP, BEL und NLD
Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:
An die relevanten Wirtschaftsverbände
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Nachgang zum Ausschuss für die LM-Kette und Tiergesundheit, Sektion Tiergesundheit und Tierschutz im März wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre künftigen Ausnahmegenehmigung gemäß Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 Nummer 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 zur Verbringung von Wiederkäuern im Zusammenhang mit einer BTV-Infektion mitzuteilen.
In diesem Zusammenhang hat zunächst Spanien beigefügte Voraussetzungen an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten gesandt.
Vorgesehen ist hier ein 2-stufiges Vorgehen mit unterschiedlichen Bedingungen in der Zeit vom 21. April 2021 bis 31. August 2021 und dann ab dem 1. September 2021.
Belgien hat seine Bedingungen gestern ebenfalls mitgeteilt (siehe Anlage).
Nach hiesigem Kenntnisstand werden die Niederlande an der Möglichkeit der Verbringung PCR-untersuchter und mit Repellent behandelter Kälber festhalten ebenso Italien, wobei dieses auch das Verbringen von Kälbern geimpfter Mütter ermöglicht.
Der Vollständigkeit halber sende ich Ihnen ebenfalls die von Deutschland an KOM und MS übermittelte Ausnahmemöglichkeiten für Kälber, Schaf- und Ziegenlämmer (im Anhang).
BMEL geht davon aus, dass die Dokumente mit den Bedingungen der MS auf der Homepage der KOM zugängig gemacht werden, weitere Details dazu liegen uns aber bisher noch nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen…."