Innergemeinschaftliches Verbringen von Kälbern aus der deutschen Restriktionszone; Sachstand zu einem multilateralen Memorandum
Das BMEL teilt uns soeben (14:15 Uhr) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie kurz über den Sachstand zu dem in Verhandlung stehenden multilateralen Memorandum unterrichten:
BMEL stand in Verhandlung mit den Mitgliedstaaten BEL-FRA-LUX-NLD für ein multilaterale Memorandum, wonach unter 90 Tage alte Kälber zwischen den Mitgliedstaaten des Memorandums ganzjährig verbracht werden könnten, wenn sie 7 Tage vor Verbringung einem PCR-Test auf das Vorhandensein von Blauzungenvirusgenom mit negativem Ergebnis unterzogen wurden und zeitgleich einer Repellentbehandlung mit einem zugelassenen Insektizid unterzogen wurden. Da mit diesem Memorandum, im Gegensatz zu dem bilateralen Memorandum mit den Niederlanden, eine Verbringung auch in deutsche Gebiete, die frei von Virus der Blauzungenkrankheit sind, erfolgen kann, wird ein Beitritt Deutschlands zu dem Memorandum unter Beachtung der vorliegenden Risikobewertung des FLI von den Ländern und dem BMEL abgelehnt. Die Risikobewertung des FLI ist online abrufbar.
Das mit den NLD abgestimmte bilaterale Memorandum bleibt bis auf Weiteres gültig.
Eine Verbringung von Kälbern aus DEU nach BEL (ganzes Staatsgebiet Restriktionszone) und aus BEL in die deutsche Restriktionszone ist auch ohne Abkommen im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 der VO (EG) Nr 1266/2007 möglich.