Kälbertransporte AKTUELL
Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 unter anderem beschlossen (Drucksache 394/21 (Beschluss) vom 25.06.21) dass es aus Tierschutzsicht … notwendig (ist), Kälber erst ab der 5. Lebenswoche zu transportieren.
In der Begründung heißt es:
In einem Alter von etwa 2 Lebenswochen hat die Konzentration der über das Kolostrum aufgenommenen Antikörper bereits stark abgenommen, das eigene Immunsystem ist jedoch frühestens in einem Alter von etwa 4 Wochen hinreichend belastbar.
In dieser immunologischen Lücke (3. bis 4. Lebenswoche) ist kein ausreichender Immunschutz gegeben.
Die Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe und Strukturen.
In den Herkunftsbetrieben müssen ausreichende räumliche sowie personelle Kapazitäten geschaffen werden (bauliche Maßnahmen zur Einrichtung zusätzlicher Haltungssysteme gemäß TierSchNutztV, Anschaffung weiterer Kälberiglus, Erhöhung des Betreuungsaufwandes und des entsprechenden Personals für die Kälber aufgrund längerer Verweilzeit usw.).
Bei den Transporten ist der Platzbedarf pro Tier auf den Transportfahrzeugen größer, was wiederum wirtschaftliche Folgen hat.
Die Übergangszeit beträgt 12 Monate nach der Verkündung der Änderungsverordnung. In der Begründung heißt es hierzu: Daher ist eine Übergangszeit von einem Jahr notwendig.