Keine Änderungen bei Ausfuhrerstattungen für Schweinefleisch
Im heutigen Verwaltungsausschuss Sektor Schweinefleisch wurden, wie uns die U.E.C.B.V. soeben mitteilt, keine Änderungen bezüglich der Ausfuhrerstattungen für Schweinefleisch vorgenommen.
Die genauen Erstattungsbeträge können der VO (EG) Nr. 153/2008 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Schweinefleisch entnommen werden.
Die Verordnung kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.