Klarstellung des BMELV: Keine geänderte Standarderklärung!
Das BMELV hat sich in einem Schreiben unter anderem aufgrund der Anfrage unseres Verbandes vom 2. Januar 2012 zu dem Verlangen einiger süddeutscher Veterinäre geäußert, die eine neue
Standarderklärung für die Anlieferung von Schlachttieren fordern.
Das BMELV stellt klar, dass eine Änderung der sogenannten Standarderklärung nur durch Bundesrecht möglich ist und diese Änderung nicht erfolgt ist.
Weiter teilt dass BMELV wie folgt mit:
Sofern von der zuständigen Behörde zur Durchführung anderer Regelungen über die Standarderklärung hinaus die Vorlage weiterer Erklärungen erbeten wird, kann der Lebensmittelunternehmer dies im Zusammenhang mit der Standarderklärung tun, eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Das Bestehen einzelner Veterinäre auf die geänderten Standarderklärungen ist daher nicht nachvollziehbar.
Bei Rückfragen oder Problemen können Sie sich gerne an die Bundesgeschäftsstelle wenden.
Das Schreiben des BMELV finden Sie im Bereich Interna.