Kommission plant verschärfte Massnahmen
Nach dem Entwurf, der morgen von der Kommission angenommen und verabschiedet werden soll, ist unter anderem Folgendes vorgesehen:
Tiere dürfen das Sperr- und Beobachtungsgebiet nur dann zur Schlachtung und auch nur hierzu innerhalb eines Mitgliedsstaates verlassen, wenn dies unmittelbar geschieht. Ein Sammeln ist nicht möglich. Darüber hinaus dürfen die Tiere keinerlei Anzeichen der Blauzungenkrankheit aufweisen, die Fahrzeuge müssen von der zuständigen Behörde verplombt werden und die für den Schlachtbetrieb zuständige Behörde muss über den Transport vorher informiert sein.
Obige Maßnahmen sollen eventuell auf der nächsten Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am kommenden Montag überprüft werden.
Eine Rücksprache des Verbandes mit dem BMELV hat ergeben, dass Deutschland die Maßnahmen schon ab Mittwoch, 23. August 2006 0:00 Uhr anwenden möchte. Eine entsprechende Verordnung soll noch heute im ebundesanzeiger veröffentlicht werden.