KSP in NRW: Chronologie (Stand: 9. Mai 2006)
In Haltern-Lavesum im Nachbarkreis Recklinghausen wurde die Schweinepest festgestellt, zuletzt am 01.04.2006 im Umfeld der bisherigen Ausbrüche im Kreis Recklinghausen, so dass die ab dem 28.03.2006 geplanten Aufhebungsuntersuchungen nicht stattfanden.
Am 01.04.2006 bestand zunächst ein Schweinepest-Verdachtsfall in Raesfeld. Der Kreis Borken ließ am Nachmittag den gesamten Mastschweinebestand mit 218 Tieren keulen.
Am Nachmittag des 01.04.2006 wurde dann der Status des Ausbruches der Schweinepest festgestellt. Es folgte die Einrichtung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet.
Für den Bereich außerhalb von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet gilt seit dem 07.04.2006, 00:00 Uhr, die
Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)vom 06.04.2006. Aufgrund zwischenzeitlicher Entscheidungen der EU-Kommission gilt seit dem 25.04.2006 gilt mittlerweile die Dritte Änderungsverordnung zur Schweinepest-Schutzverordnung.
Durch Tierseuchenverordnung vom 28.04.2006 wurde die Aufhebung des Beobachtungsgebietes verfügt. Es gelten dann die allgemeinen Bestimmungen der Schweinepest-Schutzverordnung.
Am 02.05.2006 haben die Untersuchungen im Sperrbezirk begonnen; der Sperrbezirk wurde jedoch noch nicht aufgehoben.
Seit dem 04.05.2006 bestand zunächst ein Schweinepest-Verdachtsfall in Borken, innerhalb des Sperrbezirkes. Auf den beiden betroffenen Höfen, die epidemiologisch eine Einheit bilden, wurden seit dem Morgen des 05.05.2006 etwa 4.300 Schweine gekeult.
Am Nachmittag des 05.05.2006 wurde der Ausbruch der Schweinepest festgestellt. Dementsprechend wurden ein neuer Sperrbezirk und ein neues Beobachtungsgebiet eingerichtet.
(Quelle: Homepage des Kreises Borken)